1. Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der sich mit den Zielen des Vereins solidarisch erklärt.
2. Anträge auf Mitgliedschaft werden an den Vorstand gerichtet, der über die Mitgliedsaufnahmen entscheidet.
3. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
4. Schadet ein Mitglied dem Verein, so ist der Vorstand zur Aufkündigung seiner Mitgliedschaft berechtigt.
5. Andernfalls endet die Mitgliedschaft mit dem Tode des Mitglieds oder mit Auflösung des Vereins.
6. Ehrenmitglied kann jede Person werden, die bei der Erfüllung der Aufgaben des Vereins mitwirkt. Ein Ehrenmitglied besitzt jedoch kein Mitbestimmungsrecht oder Wahlrecht.
Mitgliedsbeitrag
1.Beitragssatz
ordentliches Mitglied (monatlich 10 €)
Fördermitglied (Jahresbeitrag mind. 100 €)
2. Eventuelle Beitragsbefreiung bei Härtefällen und alle weiteren Modalitäten werden vom Vorstand bestimmt.
Wir weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung folgende Daten der Mitglieder in automatisierten Dateien gespeichert, verarbeitet und genutzt werden: Namen, Geburtsdatum, Adressen, Telefonnummern